Erlaubnisverfahren
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt.
Beantragt werden kann:
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
- die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
Voraussetzungen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
- das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen hat (8. Klasse)
- die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzt,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt Potsdam unterzieht und
- die deutsche Sprache hinreichend beherrscht.
Ort der Antragstellung
Wenn der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person im Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt ist der Antrag im
Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Großenhainer Str. 62
01968 Senftenberg
zu stellen.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf,
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf, die beeinhaltet, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker beeinträchtigen,
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (das heißt, die achte Schulklasse) abgeschlossen hat.
- bei Beantragung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis "Psychotherapie" das Diplom- oder das Master-Zeugnis, bei Beantragung einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis "Physiotherapie" der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in der Physiotherapie sowie ggf. weitere Qualifikationsnachweise.
Bei der Antragstellung im Gesundheitsamt ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Das Gesundheitsamt prüft den Antrag auf Versagensgründe. Wenn diese nicht vorliegen, wird der vollständige Vorgang auf einem speziellen Antrag (siehe unten) dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam zugeleitet.
Heilpraktikerüberprüfung
Das Gesundheitsamt Potsdam führt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Allgemeine und beschränkte Heilpraktikerüberprüfung durch.
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird im Land Brandenburg einheitlich durchgeführt und zwar:
- am dritten Mittwoch im Monat März
(Anmeldezeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres)
- am zweiten Mittwoch im Monat Oktober
(Anmeldezeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres).