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Witzerundweg, Foto: Stadt Calau
Blick von der Stadtkirche, Foto: Matthias Nerenz
Wallgarten mit Dunkelsburg, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
Blick in die Cottbuser Straße, Foto: Stadt Calau
Marktplatz, Foto: Stadt Calau
Gutskapelle Reuden, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer

Veranstaltungs-Ticker

  • 19.07.2025 bis 20.07.2025 Dorffest & 135 Jahre Männergesangverein Werchow
  • 19.07.2025 Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow
  • 20.07.2025 28. Radtourenfahrt des RSV Calau 1890 e.V.
  • 20.07.2025 Kirchturmführungen ohne Anmeldung
  • 20.07.2025 Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow
  • 19.07.2025 bis 20.07.2025 Dorffest & 135 Jahre Männergesangverein Werchow
  • 19.07.2025 Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow
  • 20.07.2025 28. Radtourenfahrt des RSV Calau 1890 e.V.
  • 20.07.2025 Kirchturmführungen ohne Anmeldung
  • 20.07.2025 Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow
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Stadt Calau
Platz des Friedens 10
03205 Calau

 

Sprechzeiten
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr

Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

 

Telefon:
Telefax:
E-Mail:
 (03541) 89 1 - 0
 (03541) 891-153

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Nächste Veranstaltungen:

Dorffest & 135 Jahre Männergesangverein Werchow

19.07.2025

Werchow
 

Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow

19.07.2025 - 15:00 Uhr

Adler- und Jagdfalkenhof "Zur Calauer Schweiz"
 

28. Radtourenfahrt des RSV Calau 1890 e.V.

20.07.2025 - 09:00 Uhr

Grund- und Oberschule Calau, Carl-Anwandter-Haus
 
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Gewerbe, ummelden

Kurzinformationen

Anzeige wesentlicher Änderungen(=Ummelden) eines stehenden Gewerbebetriebes, insbesondere Verlegung des Standorts und Änderung des Gewerbegegenstandes.

Beschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Die Gewerbeummeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung
  • ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführern

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".

Gebühren

  • natürliche und juristische Personen: 25,-€
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,-€

Formulare

i
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