Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW, Ausnahme beantragen
Kurzinformationen
Sie können den Antrag direkt am PC ausfüllen.
Beschreibung
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren (§ 30 Absatz 3 StVO). Für frische Lebensmittel wie Milch, Obst und Fische, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und/oder Hafen und Fahrten nach dem Bundesleitungsgesetz gilt dieses Verbot nicht. Darüber hinaus sind Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
Bei der Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Einzelfälle zu beschränken. Die Ausnahmepraxis muss restriktiv gehandhabt werden, um die Zielsetzung des Sonntagsfahrverbotes, nämlich den am Wochenende auftretenden erhöhten Reise- und Ausflugsverkehr möglichst reibungslos zu gestalten, nicht zu unterlaufen. Wirtschaftliche, wettbewerbliche oder soziale Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot!
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Antrag
Antrag auf Erteilung einer Einzel-/ Dauer-Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen