Navigation überspringen
 
  • Verwaltung
    •  
    • Willkommen
      •  
      • Bürgermeister
      • Grußwort
      •  
    • Wappen
    • Organigramm
    • Mitarbeiter
    • Sprechzeiten
    • Service
      •  
      • Amtsblatt
      • Auftragsvergabe
      • Bekanntmachungen
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Fundbüro
      • Heiraten in Calau
      • Hilfsdienste
      • Satzungen
      •  
    • Stadtentwicklung
      •  
      • Aktuelle Bauprojekte
      • Bebauungspläne
      • ELER-Projekte
      • FFH-Managementplanung
      • INSEK 2016, Stadt Calau
      • Lärmaktionsplan
      • Ortsbildkonzeption
      • REK-Konzept
      •  
    • Ausschreibungen
    • Stellenangebote
    • Partnerstädte
      •  
      • Calau Valdivia
      • Partnerstadt Viersen
      •  
    •  
  • Politik
    •  
    • Ratsinformationsdienst
    • Fraktionen
    • Ortsbeiräte
    • Seniorenbeirat
    • Sportbeirat
    • Wahlen
      •  
      • Landtagswahlen 2019
      • Kommunalwahlen 2019
      • Europawahlen 2019
      • Landratswahl 2018
      • Bürgermeisterwahl 2017
      • Bundestagswahl 2017
      •  
    • Calau ist bunt
    •  
  • Bürger
    •  
    • Nachrichten
    • Unsere Stadt
    • Ortsteile
    • Leben
      •  
      • Wohnen in Calau
      • Schulen
      • Kitas/Hort
      • Bibliothek
      • Freibad
      • Spielplätze
      • Jugend- und Freizeit
      • Vereine
      • Feuerwehren
      • Kirchen und Gemeinden
      • Die Calauer Baby-Aktion
      • Oberförsterei Calau
      •  
    • Veranstaltungen
    • Ausstellungen
    • Stundenschwimmen
    • Bildergalerien
    • Kooperationspartner
    •  
  • Tourismus
    •  
    • Calauer Infopunkt
    • Calauer Witzerundweg
    • Stadtführungen
    • Calauer Museen
    • Rad- und Wanderwege
    • Gastronomie
    • Ferienwohnungen
    • Sehenswertes
    • Die Calauer Sagentouren
    • Fahrpläne
    • Kleine Calauer Chronik
      •  
      • ... aus der Geschichte
      • Historische Ansichten
      • Söhne unserer Stadt
      • Geschichte der Kalauer
      • Kalauer des Monats
      •  
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Der Wirtschaftsstandort
    • Gewerbegebiete
    • Unternehmen
    • Fachkräftesicherung
    • Händlergemeinschaft
    •  
 
 
 
Schriftgröße:
 
KONTAKT
 

Stadt Calau
Platz des Friedens 10
03205 Calau

 

Warnung

 

Aufgrund der aktuellen Lage sind das Rathaus der Stadt Calau sowie das Bauamt für Besucher geschlossen. In sämtlichen Angelegenheiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail. Ihren Ansprechpartner finden Sie in unserem Mitarbeiterverzeichnis

 

Telefon:
Telefax:
E-Mail:

 Telefon (03541) 89 1 - 0
 Telefax (03541) 891-153
E-Mail

 

 

Maerker

 
 
STADTPLAN
 
 
AKTUELLES
 

Nächste Veranstaltungen:

Großmarkt auf dem Marktplatz & "In Calau clever kaufen" bei den Calauer Innenstadthändlern
06.04.2021 - 08:00 Uhr
Marktplatz Calau
 
Verkehrsteilnehmerschulung
03.05.2021 - 19:00 Uhr
„Napoleon“ – Eiscafe
 
Großmarkt auf dem Marktplatz & "In Calau clever kaufen" bei den Calauer Innenstadthändlern
04.05.2021 - 08:00 Uhr
Marktplatz Calau
 
[ mehr ]
 
 
WETTER
 
           
WetterOnlineDas Wetter für
Calau
Mehr auf wetteronline.de

 

 

 
 
Share-Buttons überspringen
print
Druckansicht öffnen
contact_phone
035418910
contact_mail
Folgen Sie uns!
Teilen auf Facebook   Teilen auf Twitter   Als Favorit hinzufügen   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Gesundheitszeugnis, amtstierärztliches


Kurzinformationen

 

Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis wird in dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises ausgestellt, in dem die Tierhaltung regelmäßig erfolgt. Dies sollte bei Heimtieren grundsätzlich der ständige Wohnsitz des Tierhalters sein.


Beschreibung

 

Amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse (oder auch „Amtstierärztliche Bescheinigung über das Freisein von “ bzw. „Amtstierärztliche Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen nach“) stellt das VLÜA zahlreich während des Jahres auf Antrag eines Tierbesitzers oder des Verfügungsberechtigten aus.
Das amtliche Gesundheitszeugnis ist unter anderem vorgeschrieben für

  • den nationalen Handel mit  Rindern
  • das Verbringen von Vieh, tierischen Produkten und Erzeugnissen innerhalb der EU und nach Drittländern
  • den Reiseverkehr mit Heimtieren nach Drittländern (dabei sind inhaltlich die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes maßgeblich)
  • für Tierausstellungen und -märkte entsprechend den Bedingungen, die die für den Ausstellungsort zuständige Behörde vorgegeben hat
  • für die Verlegung von Bienenvölkern
  • für Wanderschafherden
  • zur Bestätigung der Freiheit eines bestimmten Betriebes, Ortes oder Gebietes von anzeigepflichtigen Tierseuchen.

 

Die Erteilung des Gesundheitszeugnisses ist je nach Art abhängig von

  • einer klinischen Untersuchung des Einzeltieres
  • einer Laboruntersuchung auf je nach Tierart und Zweck vorgegebene Parameter
  • vom Status des Herkunftsbetriebes oder Ortes hinsichtlich bestimmter Tierseuchen, d.h. anerkannt frei entsprechend nationaler Anerkennung oder durch entsprechende Untersuchungsbefunde belegt
  • von einer tierärztlichen Bestätigung der Durchführung bestimmter Impfungen oder Behandlungen.

 

Ist eine klinische Untersuchung des Tieres notwendig, so ist das Tier grundsätzlich dem VLÜA  am Dienstsitz vorzustellen, bei Nutzvieh wird andererseits die Untersuchung regelmäßig im Haltungsbetrieb stattfinden.
Die klinische Untersuchung kann, sofern gefordert, mit einer Identitätsfeststellung und -bestätigung für das jeweilige Tier verbunden werden.

 

Grundsätzlich ist der Antragsteller für die rechtzeitige und vollständige Antragstellung auf Erteilung eines Amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses verantwortlich. Dies schließt auch die Beschaffung und Vorlage der entsprechenden Vordrucke in aktueller Fassung sowie die rechtzeitige Durchführung von Untersuchungen, Impfungen und Behandlungen sowie deren tierärztliche Bestätigung (soweit gefordert) ein.
Insbesondere bei Tierausstellungen und im Reiseverkehr oder Versand nach Drittländern gibt es zahlreiche nicht harmonisierte Bescheinigungen, die dem VLÜA weder vorliegen noch von diesem mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können – das VLÜA ist diesbezüglich nicht Ansprechpartner und verfügt nicht über gesicherte vollständige und aktuelle Informationen. Es wir empfohlen, sich an den Veranstalter (bei Ausstellungen), Reiseveranstalter oder die jeweilige Auslandsvertretung zu wenden.

 

Eine Sonderstellung nimmt das gewerbliche Verbringen von Vieh und tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU ein. Hierbei sind die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die entsprechenden Zeugnisse abgestimmt, liegen allen Veterinärbehörden in der EU vor und werden weitestgehend in elektronischer Form von den Wirtschaftsbeteiligten beantragt und vom VLÜA bearbeitet. Sie begleiten die Sendung in Schriftform (unterschriebener gesiegelter Ausdruck), gehen aber in elektronischer Form (TRACES) der Sendung  als Voranmeldung an Grenzausgangskontrollstellen und die Veterinärbehörde des Bestimmungsortes voraus.


Ansprechpartner


Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Laura Schuster
Telefon (03573) 870-4421

zurück
Facebook  |  Twitter  |  Als Favorit  |  Senden  |  Drucken  |  Nach oben
 
 
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Datenschutz   |   Impressum   |   Barrierefreiheit
Brandenburg vernetzt