Hauptwohnung, ummelden

Kurzinformationen

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) an- bzw. ummelden!

Wer aus seiner Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden!

 

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / 

  • Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes

Ansprechpartner

Formulare

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