Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Baugenehmigung
Kurzinformationen
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn
- das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
- es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
- das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
- die Erschließung nicht gesichert ist.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Ansprechpartner
Formulare
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