Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nun ist es bald soweit. Ihr Kind wird schulpflichtig. Alle Kinder, die gemäß §37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BdgSchulG) bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden (§37 Abs. 4 BdgSchulG). Alle Kinder müssen online angemeldet werden.
Online-Anmeldung zum Schulbesuch
Innerhalb des öffentlich bekannt gemachten Termins melden Sie Ihr Kind an der örtlich zuständigen Grundschule an. Hierfür öffnen Sie bitte folgenden Link
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren
Bitte beachten Sie bei der Schulauswahl, dass Sie die Grund- und Oberschule Calau als zuständige Grundschule auswählen. Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der aktuellen Schulbezirkssatzung.
Mein/ Unser Kind wurde im letzten Schuljahr zurückgestellt?
Eltern, deren Kind im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurde, benötigen keinen neuen Termin für die Schulanmeldung. Diese Eltern erscheinen bitte mit Ihrem Kind am 21.01.2026 in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr im Sekretariat des AnwandterHauses.
Mein/ Unser Kind soll eine Schule in freier Trägerschaft besuchen?
Wünschen Sie, dass Ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft besucht, ist die
vorherige Anmeldung Ihres Kindes an der zuständigen Grundschule notwendig. Nach erfolgter Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft setzen Sie zeitnah die für Sie zuständige Grundschule darüber in Kenntnis.
Mein/ Unser Kind soll eine andere als die zuständige Grundschule besuchen?
Auch bei Wunsch auf Besuch einer anderen Grundschule, erfolgt die OnlineAnmeldung an der Grund- und Oberschule Calau und Sie erhalten auf Nachfrage den Antrag im Sekretariat. Sollten Sie Fragen zum Einzugsgebiet haben, melden Sie sich gern im Sekretariat des Anwandter-Hauses (03541 2259). Bitte erscheinen Sie zur Schulanmeldung persönlich mit Ihrem Kind und bringen folgende Unterlagen mit:
Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung
Negativbescheid (nur bei alleinigem Sorgerecht)
ausgedrucktes Anmeldeformular mit der Unterschrift aller Sorgeberechtigten
Der Termin für die schulärztliche Erstuntersuchung wird direkt mit den Eltern der Schulanfänger durch das Gesundheitsamt des LK OSL schriftlich vereinbart. Die Untersuchung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes des Landkreises OSL in der Gottschalkstraße 36 in Calau statt.
Die Einschulung findet am 22. August in der Stadthalle der Grund- und
Oberschule Calau statt.
H. Borchardt, Schulleiterin
D. Modras, Primarstufenleiterin
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