Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 13.06.2022
Der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz hat den o. g. Widerruf im aktuellen Amtsblatt bekannt gemacht. Demnach bestehen ab dem 11.02.2023 keine Einschränkungen mehr bzgl. der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster. Das Amtsblatt Nr. 01/2023 für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht für Sie auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung.
Sie finden den Widerruf auch in u. s. Download.
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