Fundbüro

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

 

Aktuelle Fundsachen


 

Nr.
 
Beschreibung der FundsacheMonat der Anlieferung/AnzeigeMeldefrist bisAnmerkungen
38/25Inlineskater12/2506/26 
01/26Schlüsselbund02/2608/26 
02/26EC-Karte04/2610/26 
03/26Autoschlüssel05/2611/26 
04/26Schlüsselbund05/2611/26 
05/26Lautsprecherbox05/2611/26 

 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/die Eigentümer/In wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 / 891-100.