Zum Schulstart: „Massive Einschränkungen“ im Busverkehr erwartet

Aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten in Lübbenau kommt es ab dem Start des neuen Schuljahres am 24. August zu Behinderungen im regionalen Busverkehr. Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL) bezeichnet das als „massive Einschränkungen“ und betont, dass diese aufgrund des Umfangs der notwendigen Arbeiten unumgänglich seien. Wörtlich teilte das Unternehmen mit: „Aus diesem Grund muss in der Zeit von Montag, 24.08.2026, bis einschließlich Freitag, 11.09.2026, die L49 zwischen Boblitz und Lübbenau zur Anbindung des neuen Hochkreisels an die L49 voll gesperrt werden.“

 

Als Konsequenz bedeute dies, dass alle Linienbusse (und auch der aktuelle Schienenersatzverkehr), die zwischen Lübbenau und Boblitz und weiterführend Calau / Vetschau verkehren, zwischen den Anschlussstellen Boblitz und Kittlitz die Autobahn nutzen müssen. Teilweise müssen dabei je Fahrt ca. zwölf umleitungsbedingte Mehrkilometer erbracht werden. „Da ist es verständlich, dass eine pünktliche Fahrplaneinhaltung natürlich nicht mehr gegeben sein kann“, so die VGOSL weiter.

 

Folgende Änderungen im ÖPNV werden daher für den genannten Zeitraum wirksam:

 

Der ÖPNV wird wie folgt verkehren:

  • Alle betroffenen Linien ab Boblitz über A15 / A13 bis Kittlitz nach Lübbenau bzw. umgekehrt 

  • Bei allen Fahrten in Richtung Lübbenau entfällt die Haltestelle „Boblitz Straße nach Lübbenau“, als Ersatz wird „Boblitz Straße nach Calau“ bedient.

  • Bei allen Fahrten der Linie 604 und 607, Fahrten 1, 5, 13, 17, 2, 8, 20 und 22 entfallen die Haltestellen „Lübbenau Bahnhof“, „Robert-Koch-Straße“ und „Robert-Koch-Straße / Medizinisches  Zentrum“ ersatzlos. 

  • Bei allen Fahrten der 604 Richtung Calau entfällt die Haltestelle „Boblitz Straße nach Calau“ ersatzlos.

  • Nicht benannte Fahrten der betroffenen Linien 606 und 607, bei denen die Haltestellen „Lübbenau Poststraße“ bzw. „Lübbenau Bahnhof“ im Fahrtverlauf vorgesehen sind, werden diese Haltestellen auch bedienen. 

     

Aufgrund der Einschränkungen bittet die VGOSL alle Kundinnen und Kunden um Verständnis und betont: „Im Rahmen des Machbaren werden wir auf die Einhaltung der Anschlüsse achten. Es wird aber dennoch zu nicht vermeidbaren und massiven Verspätungen kommen.“

 

Mit Blick auf den Verkehr zwischen Calau und Lübbenau bzw. in der Gegenrichtung, der insbesondere von Schülerinnen und Schülern genutzt wird und bei dem bereits heute zu Spitzenzeiten die zugelassenen Stehplätze ausgeschöpft werden, teilt die VGOSL mit Blick auf die Sicherheit der Fahrgäste mit: „Es ist rechtlich zulässig, dass Linienbusse, in denen Stehplätze in Anspruch genommen werden müssen, über die Autobahn fahren können. Sie dürfen in diesem Fall aber eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Die 60 km/h auf einer unbeschränkten Autobahn sind zulässig für Busse, die ansonsten für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen sind. Es besteht auf Autobahnen im Linienverkehr auch keine Anschnallpflicht.“

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der VGOSL: https://www.vgosl.de/

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Calau
Mi, 19. August 2026

Bild zur Meldung

Mehr über

Weitere Meldungen