Straßenreinigung ist nicht nur Pflicht der Stadt

Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass Anlieger/Eigentümer gemäß unserer Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind die Straßen/Geh- und Radwege  zu reinigen und vor Verkrautung zu schützen.

Laut Satzung sind Geh- und Radwege in der Regel vierzehntägig zu reinigen. Hierzu gehört auch das Entfernen von Wildkraut, Laub und Unrat. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen.

Ordnungswidrig handelt demnach, wer gegen die Satzung verstößt. Die Straßenreinigungs-satzung ist auf der Homepage der Stadt Calau veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Eine Einsichtnahme in die Satzung ist auch direkt beim Bauamt der Stadt Calau möglich.

Sicherlich ist dies nicht immer strikt einzuhalten. Auch die Stadt selbst, als Anlieger bzw. Eigentümer von Grundstücken, kann nicht immer die regelmäßige Reinigung  gewährleisten.

Es sollte jedoch nicht derart ausarten, dass Wildkraut bereits eine Höhe erreicht, die teilweise den Gehweg verwildern lassen.

 

Eine ordentliche Straßenreinigung dient auch dem guten Erscheinungsbild unserer Orte.                                                                               

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Veröffentlichung

Calau
Di, 02. August 2016

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