Hydranten sind Freizuhalten

Das Haupt- und Ordnungsamt informiert:

 

Das öffentliche Trinkwassernetz dient längst nicht nur der Versorgung mit Trinkwasser. Es ist darüber hinaus mit seinem umfangreichen Hydrantensystem eine von mehreren tragenden Säulen bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Im Bedarfsfall müssen Hydranten schnell zu finden und ungehindert zugänglich sein.

Aus diesem Grunde ist u.a. in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Calau festgelegt worden, dass im Rahmen der Reinigungspflicht und des Winterdienstes nicht nur etwa Gehwege durch die Anlieger zu reinigen sind. Sind im zu reinigenden öffentlichen Bereich Hydranten vorhanden, so sind auch diese freizuhalten. Schmutz, Unkraut, Schnee und Eis müssen entfernt werden!

 

Darüber hinaus gibt auch die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Calau den anliegenden Grundstückseigentümern auf, im Winter Hydranten schnee- und eisfrei zu halten!

 

Alle Grundstückseigentümer, die im Sinne der aufgezeigten Verpflichtungen Hydranten frei halten, leisten einen aktiven und dankenswerten Beitrag, um im Bedarfsfall den Feuerwehrkameraden eine unverzügliche Hilfeleistung und einen ungehinderten Einsatz zu ermöglichen.

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