Bekanntmachung von Fundsachen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.
Lfd. Beschreibung Datum der
Nr. der Fundsache Ablieferung/Anzeige Meldefrist
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02/17 Blutzuckermessgerät 24.01.17 24.07.17
03/17 KFR, weiß, Mifa, 27.11.16 03.08.17
04/17 Klapprad, Mifa 01.12.17 03.08.17
05/17 DFR, weiß, Citycruser 23.01.17 03.08.17
09/17 DFR, rot, Gangschaltung 27.02.17 27.08.17
11/17 2 Schlüssel 03.03.17 03.09.17
12/17 Smartphone 29.03.17 29.09.17
13/17 MTB dunkel-blau 29.03.17 29.09.17
14/17 Smartphone 21.04.17 21.10.17
15/17 HFR, blau, 05.05.17 04.11.17
16/17 HFR, hellgrün-lila 04.05.17 04.11.17
17/17 Autoschlüssel 09.05.17 09.11.17
Der/die Eigentümer/In wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Beyer
Fundbüro
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