Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen!
Baumschnitt, Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Gartenabfälle überdüngen Böden und können gebietsfremde Organismen freisetzen.
•Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundstückseigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen, sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also letztlich vom Steuerzahler!
Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umwelt- /abfallrechtliche Vorschriften und stellt eine ahndungsfähige Ordnungswidrigkeit dar!
•Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit und Andere schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten - weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.
( Quelle: Bundesamt für Naturschutz)
Möglichkeiten der legalen Entsorgung:
Deponie/Abfallannahmestellen des KAEV Lübben
Vetschau/Ortsteil Göritz
Tel.: (035433) 72476
geöffnet Di 9.00 - 17.00 Uhr
Sa (in geraden Kalenderwochen) 8.00 - 13.00 Uhr
Luckau/Ortsteil Wittmannsdorf
Tel.: (03544) 13502
geöffnet Do 8.00 bis 16.00 Uhr
Sa (in ungeraden Kalenderwochen) 8.00 bis 13.00 Uhr
Lübben-Ratsvorwerk
Tel.: (03546) 3137
geöffnet Mo-Fr 8.00 - 17.00 Uhr
Sa 8.00 - 13.00 Uhr
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