Straßenreinigung ist nicht nur die Pflicht der Stadt

Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass Anlieger/Eigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Calau verpflichtet sind die Straßen/Geh- und Radwege zu reinigen und vor Verkrautung zu schützen.

Laut Satzung sind Geh- und Radwege in der Regel vierzehntägig zu reinigen. Hierzu gehört auch das Entfernen von Wildkraut, Laub und Unrat. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen.

 

Sicherlich ist dies nicht immer strikt einzuhalten. Auch die Stadt selbst, als Anlieger bzw. Eigentümer von Grundstücken, kann nicht immer die regelmäßige Reinigung gewährleisten. Es sollte dennoch darauf geachtet werden, dass der Gehweg in Abständen vom Wildkraut und Verunreinigungen befreit wird.

Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Satzung verstößt. Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Calau veröffentlicht und kann dort eingesehen werden (https://www.calau.de/rechtsgrundlagen/1/5982/straßenreinigungssatzung-und-gebührensatzung.html ).

Eine Einsichtnahme in die Satzung ist auch direkt beim Bauamt der Stadt Calau möglich.

 

In den nächsten Wochen wird es verstärkt Kontrollen in der Stadt und den Ortsteilen geben. So werden bei Feststellung der Nichteinhaltung der Reinigungspflicht auch entsprechende Aufforderungen an die Eigentümer gesandt.

 

Es wäre begrüßenswert, wenn alle einen kleinen Anteil an der Verschönerung des Ortsbildes beitragen. Eine ordentliche Straßen- und Gehwegreinigung dient auch dem guten Erscheinungsbild unserer Stadt Calau.

 

Babenz

Bauamtsleiter

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Calau
Do, 02. Juli 2020

Bild zur Meldung

Mehr über

Weitere Meldungen