Friedhofsverwaltung informiert zum Friedhofsforst

Auf dem Friedhof Calau gibt es eine naturnahe Bestattungsart, den Friedhofsforst. Das ist ein kleines Wäldchen, in dem Urnen (biologisch abbaubare Urnenkapsel und Überurne gem. DIN EN 13432) im Wurzelbereich der Bäume beigesetzt werden können.

Diese Bestattungsart bietet die Möglichkeit, einerseits in der Natur bestattet und andererseits von der Grabpflege entlastet zu sein. Bei diesem Friedhofsforst handelt es sich nicht um einen Friedwald oder Ruheforst.

Um den Waldcharakter und die Naturbelassenheit dieses Bereichs zu erhalten, wird die Grabstätte nach der Beisetzung wieder der Natur überlassen (keine Grabpflege, Laub verbleibt auf dem Bereich), eine gärtnerische Herrichtung erfolgt nicht. Pflegemaßnahmen werden hier nur vom Friedhofspersonal vorgenommen.

 

Das Bepflanzen (Aufstellen von Töpfen, Schalen, direkte Anpflanzungen), Dekorieren (künstliche Blumen und Pflanzen, Bilder, Bänder, Figuren usw.), Laub entfernen bzw. Abgrenzen der Grabstätte ist daher nicht gestattet. Ausgenommen ist hier lediglich die Ablage von Blumen und Gestecken zur Beisetzung.

Diese Hinweise sind sowohl direkt am Friedhofsforst auf Informationstafeln nachzulesen bzw. werden dem Nutzer der Grabstätte bei Erwerb ausgehändigt.

 

Leider muss wiederholt festgestellt werden, dass sich viele Nutzer/Besucher nicht an diese Regeln halten und die Grabstätte gestalten. Dies widerspricht grundsätzlich dem ursprünglichen Gedanken der naturnahen Bestattung im Wäldchen, für die sich hier entschieden wurde.

 

Von einer Beräumung der Dekorationen durch die Friedhofsverwaltung wurde bisher abgesehen, da wir es bevorzugen an Ihr Verständnis und Solidarität zu appellieren und um Ihnen die Gelegenheit zu geben, selbst für die Einhaltung der Regeln und Vorgaben zu sorgen.

Im Interesse der Umsetzung und Einhaltung des naturnahen Bestattungskonzeptes bitte ich Sie, die Gestaltung, Dekoration usw. in diesem Bereich zeitnah zu entfernen und das Urnengrab der Natur zu überlassen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Babenz

Bauamtsleiter

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Veröffentlichung

Mo, 07. Dezember 2020

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