Osterfeuer können in diesem Jahr nicht stattfinden

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt des Landkreises sowie in Abstimmung zwischen Landrat und Bürgermeister wird es in diesem Jahr keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Osterfeuern geben. Dies betrifft sowohl die Stadt Calau als auch die Ortsteile. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, wissen wir doch um die Bedeutung dieser traditionellen Feuer. Doch aufgrund der gegenwärtigen Corona-Lage im Land Brandenburg, insbesondere auch in unserem Landkreis, ist es nicht möglich, in diesem Jahr eine Ausnahme zu machen“, erläutert Beate Matzke, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes der Stadt Calau.

Gemäß der aktuell geltenden siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Brandenburg sind derzeit ohnehin „Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter“ (dazu zählen Osterfeuer) nur mit maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten zulässig. Beate Matze erklärt: „Unter Beachtung dieser Regelung ist das Abbrennen eines Osterfeuers, dessen eigentlicher Zweck auf Förderung von Brauchtumspflege und Geselligkeit abzielt, nicht möglich.“

Die Stadt Calau ist sich aber gleichzeitig der besonderen regionalen Bedeutung von Traditionsfeuern voll bewusst. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass Traditionsfeuer nicht nur zu Ostern, sondern durchaus auch in anderen Veranstaltungsrahmen und aus anderen Anlässen denkbar sind. Sofern es die Infektions- und natürlich die Wetterlage erlauben, werde man entsprechend eingehende Anträge wohlwollend prüfen.

 

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Do, 18. März 2021

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