Stallpflicht für Geflügel wird auch in OSL aufgehoben

Geflügelhalter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können aufatmen: Wie der Landkreis Oberspreewald-Lausitz heute mitgeteilt hat, können die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest aufgehoben werden. Grund für den Erlass des Brandenburgischen Verbraucherschutzministeriums vom 4. Mai. Dieser berücksichtigt die aktuell rückläufigen Infektionszahlen der Geflügelpest. Daher hebt die Veterinärbehörde des Landkreises die Aufstallungspflicht und alle übrigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest zum 7. Mai auf.

 

Seit mehr als zwei Wochen konnte laut Ministerium kein Virus bei Wildvögeln und seit sieben Wochen kein neuer Ausbruch bei Hausgeflügel nachgewiesen werden.

Auch im Landkreis OSL gab es seit dem Fund der letzten infizierten Tiere vor etwa vier Wochen keine weiteren Funde.

 

Die Aufhebung ihrer drei tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht veröffentlicht die Veterinärbehörde am Donnerstag, den 6. Mai, auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de und im Amtsblatt des Landkreises. Sie tritt am Freitag in Kraft.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest auf Nutztierbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Dezember 2020 eine Aufstallungspflicht für Geflügelnutztierbestände im Stadtgebiet Vetschau sowie den Ortsteilen Lobendorf und Tornitz an. Eine weitere Aufstallungspflicht galt im Ergebnis der Funde infizierter Tiere im März 2021 auch für Teile des südlichen Landkreises. Betroffen waren private Haltungen in Ruhland, Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Jannowitz, Kroppen, Ortrand, Burkersdorf, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Frauwalde, Lindenau und Frauendorf sowie seit Anfang April auch in Tettau.

Tierhalter in den betroffenen Gebieten hatten aufgrund der Verfügungen der Veterinärbehörde unter anderem sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

 

Kroppen, Ortrand und Burkersdorf galten aufgrund eines Geflügelpestfalles in einem benachbarten sächsischen Nutztierbestand zuletzt als amtlich definierter Sperrbezirk. Dieser konnte durch die Veterinäre nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung am 22. April aufgehoben werden, da die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im sächsischen Ausbruchsbestand abgeschlossen wurden. Mit der bevorstehenden Aufhebungsverfügung entfällt auch das Beobachtungsgebiet vollständig.

Unabhängig von der aufgehobenen Stallpflicht gilt auch im Landkreis OSL weiterhin: Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags des Virus in die Geflügelbestände müssen von allen Geflügelhaltern eingehalten werden.

 

Brandenburg führt derweil das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Bei weiteren Geflügelpestfällen bei Wildvögeln können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen erneut ergreifen.

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Veröffentlichung

Mi, 05. Mai 2021

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