Gehwege und Straßen von lästigem Unkraut befreien

Das Bauamt der Stadt Calau weist an dieser Stelle erneut darauf hin, dass grundsätzlich alle Anlieger/Eigentümer dazu verpflichtet sind, die Straßen-, Geh- und Radwege zu Reinigen und vor Verkrautung zu schützen. Geregelt ist dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Calau.

Dazu erklärt Marco Babenz, Leiter des Bauamtes: "Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass dies nicht immer strikt einzuhalten ist. Besonders in der aktuellen Urlaubszeit kann nicht jeder Anlieger bzw. Eigentümer die regelmäßige Reinigung gewährleisten. Es sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die vor dem Grundstück verlaufenden Wege von Wildkraut und anderen Verunreinigungen befreit werden. Das gilt im Übrigen auch für Äste und Zweige, die in den Weg ragen und so möglicherweise eine Gefahrenquelle für Radfahrer oder Passanten darstellen können."

Ergänzend weist der Bauamtsleiter darauf hin, auch ein Auge auf die angrenzenden Grünstreifen und Rabatten an Rad- und Gehwegen zu werfen. "Auch wenn sich diese nicht in der Reinigungspflicht des Anliegers befindet, so wäre es doch ein schönes Zeichen, wenn man schon mal dabei ist, auch diese Bereiche mit zu pflegen. Somit könnte jeder einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass unser Ortsbild weiterhin gepflegt bleibt. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die das jetzt schon tun, danke ich dafür ganz herzlich."

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Veröffentlichung

Di, 13. Juli 2021

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