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Elterninformation für die Schulanfänger des Schuljahres 2023/24

Foto: darkmoon1968/Pixabay

Sehr geehrte Eltern,

 

gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BdgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollenden oder vom Schulbesuch für ein Jahr oder ein weiteres Jahr zurückgestellt waren, die Schulpflicht und müssen zum Schulbesuch angemeldet werden. Anmeldeformulare sind in der Grundschule und in den Kita´s oder als Download auf der Homepage unter www.calau.de der Stadt Calau erhältlich.

 

Anträge auf vorzeitige Aufnahme von Kindern, die in der Zeit vom 01.10. bis 31. Dezember 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können an die Schulleitung gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31.12.2023 jedoch vor dem 01.08.2024 das sechste Lebensjahr vollenden (§ 37 Abs. 4 BdgSchulG).

 

Anträge auf gewünschte Zurückstellung vom Schulbesuch eines Kindes sowie für die Schülerbeförderung sind ebenfalls an die Schule zu stellen. Die Anträge erhalten Sie auf Nachfrage bei der Schulanmeldung.

 

Die Anmeldung findet im Sekretariat des Anwandter-Hauses der Grund- und Oberschule Calau, Lindenstraße 18 in 03205 Calau in der Woche vom 16.01. bis 20.01.2023 statt.

Die Terminlisten hängen in den Kitas der Stadt Calau aus. Bitte tragen Sie sich ein und holen Sie sich von der Kita-Leiterin den Anmeldebogen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Anwandter-Hauses der Grund-und Oberschule Calau, Frau Rackel, Tel. (03541) 2259.

 

Die Eltern (Personensorge-/Erziehungsberechtigte) werden aufgefordert, sich persönlich mit dem einzuschulendem Kind im Sekretariat des Anwandter-Hauses vorzustellen.

 

Zur Anmeldung sind bitte mitzubringen:

 

  • der ausgefüllte ANMELDEBOGEN des Anwandter-Hauses (Unterschrift beider Sorgeberechtigten, erhältlich bei der Kita-Leitung)

  • die GEBURTSURKUNDE des Kindes oder das Familienstammbuch

  • Negativbescheid / Personensorgerechtsbescheinigung (nur bei alleinigem Sorgerecht)

  • die TEILNAHMEBESTÄTIGUNG an der Sprachstandfeststellung aus der Kindertagesstätte.

 

Eltern, deren Kinder im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden, brauchen sich nicht in die Terminliste eintragen. Bitte werfen Sie folgende Unterlagen am Donnerstag, d. 19.01.2023 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in den Briefkasten des Anwandter-Hauses ein (grüner Haupteingang, links neben der Tür):

 

  • Den zugesendeten ANMELDEBOGEN des Anwandter-Hauses (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)

 

Den Termin für die schulärztliche Erstuntersuchung wird direkt mit den Eltern der Schulanfänger durch das Gesundheitsamt des LK OSL schriftlich vereinbart. Die Untersuchung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes des Landkreises OSL in der Gottschalkstraße 36 in Calau statt.

 

Die Einschulung findet am 28. August in der Stadthalle der Grund- und Oberschule Calau statt.

 

Suchner

Bürgermeister

 

 

BITTE BEACHTEN: Alle Dokumente finden Sie zum Download als PDF-Datei unterhalb dieses Artikels!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Calau
Do, 08. Dezember 2022

Bild zur Meldung

Foto: darkmoon1968/Pixabay

Downloads

Anmeldebogen

Antrag auf Zurückstellung

Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule

Mehr über

Grund- und Oberschule Calau - Schule für gemeinsames Lernen

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