Ab Mittwoch gilt in der Kita "Kunterbunt" Notbetreuung

Die Stadtverwaltung Calau verhängt ab dem morgigen Mittwoch, 16. März, für die städtische Kita „Kunterbunt“  die Notbetreuung. Demnach können Eltern ihre Kinder nur noch dann in Betreuung geben, wenn sie einen entsprechenden Antrag ausgefüllt haben. Hintergrund ist die sehr angespannte Personallage in der größten Einrichtung der Stadt, auch aufgrund einer Reihe von Coronafällen in der Belegschaft. „Wir müssen diesen Schritt gehen, da sonst der ordnungsgemäße Betreuungsschlüssel für die Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann“, begründet Sachgebietsleiterin Simone Zinke. Antragsberechtigt für die Notbetreuung (gemäß der 4. Verordnung zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) sind Alleinerziehende und/oder Personensorgeberechtigte, die in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Unter diesem Artikel (Bereich Downloads) finden Sie die entsprechenden Anträge, die umgehend – idealerweise noch heute – ausgefüllt an folgende Mailadresse gesandt werden müssen:  . Bitte senden Sie in Ihrer Mail auch eine Information darüber, in welcher Gruppe der Kita „Kunterbunt“ Ihr Kind betreut wird!

 

Simone Zinke bittet um Verständnis: „Wir wissen um die Schwierigkeit, die diese Regelungen für die Eltern mit sich bringt. Daher danke ich jetzt schon für ihre Unterstützung und bitte im Hinblick auf alle Kinder und Eltern der Kita ´Kunterbunt´ genau zu prüfen, ob eine Notbetreuung wirklich sinnvoll und notwendig ist und ob Kinder nicht gegebenenfalls zu Hause belassen oder von Großeltern oder anderen Vertrauenspersonen betreut werden können.“

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Veröffentlichung

Calau
Di, 15. März 2022

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