Ukraine-Hilfe in der Stadt Calau nimmt Fahrt auf

Die Folgen des Ukraine-Krieges haben auch Calau erreicht. „Stand 30. März sind 61 Flüchtlinge aus der Ukraine in der Stadt Calau offiziell beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Die Unterbringung erfolgt gegenwärtig auf Zuweisung durch den Landkreis OSL in angemieteten Wohnungen der WBC sowie in einigen Fällen in privat zur Verfügung gestellten Unterkünften“, heißt es in einem Bericht des Calauer Bürgermeisters Werner Suchner, den er im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am heutigen Abend vortragen wird. Um dem weiter zu erwartenden Zustrom hilfesuchender Menschen aus der Ukraine gut begegnen zu können, fand am Montag im Rathaus ein erstes Arbeitstreffen zwischen verschiedenen Partnern statt. Mit am Tisch waren neben der Stadtverwaltung auch die WBC, die Calauer Wohnungsgenossenschaft, Vertreter der Kirchen, der Freien Jugendhilfe Niederlausitz e.V. sowie der Wohlfahrtsverbände DRK und AWO. „Gemeinsam wurde besprochen, in Zukunft ein engmaschiges Netzwerk aufzubauen, um einerseits Hilfesuchenden eine Anlaufstelle zu bieten. Gleichzeitig sollen auch hier Netzwerkpartner und nicht zuletzt Calauerinnen und Calauer die Möglichkeit finden, sich darüber zu informieren, wie sie helfen können“, erklärt der Bürgermeister weiter.

 

Aktionslogo "Calau hilft der Ukraine"

 

Mit der Einrichtung eines Spendenkontos hat die Stadt Calau bereits einen ersten wichtigen Schritt in Richtung konkrete Hilfe unternommen. Denn: „Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Menschen unserer Stadt, dass sie helfen möchten – auch finanziell. Aber sie wollen, dass ihre Geldspende direkt bei den Geflüchteten ankommt, die in Calau leben. Mit dem Konto ist gesichert, dass die gespendeten Gelder auch direkt bei den ukrainischen Menschen vor Ort ankommen.“

 

 

Hier die Daten des Spendenkontos:

Kontoinhaber: Stadtverwaltung Calau

IBAN: DE91 1805 5000 0380 0515 08

Sparkasse Niederlausitz

Verwendungszweck: „Calau hilft der Ukraine“

 

(Hinweis: Für die Spenden auf dieses Konto sind keine separaten Spendenbescheinigungen erforderlich. Zur Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung genügt der Nachweis der Überweisung, z.B. ein Kontoauszug).

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Veröffentlichung

Mi, 30. März 2022

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