Informationen für Grundstückseigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer

  • Grundstückseigentümer wurden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
  • Grundstückseigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
  • Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümer seit dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden.
  • Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber der Stadt Calau abzugeben.
  • Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen die Grundsteuer-Hotline 0331 200 600-20 (Montag - Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.
  • Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten. Hier finden Sie auch entsprechende Checklisten und Formulare.
  • Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt vereinbaren).

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Veröffentlichung

Di, 19. Juli 2022

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