Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können beantragt werden

Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Darüber hat am Montag das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) Brandenburg informiert. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

 

Brandenburg nutzt demnach das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920 - Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

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Veröffentlichung

Calau
Mi, 10. Mai 2023

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