Ruhender Verkehr

Ruhender Verkehr


Ansprechpartner/in bei der Stadt Calau
Jörg Suchomel 
Rathaus
Platz des Friedens 10
03205 Calau
Telefon: 03541 891-164
Fax: 03541 891-153
E-Mail:


Allgemeine Informationen

 

Während die Kontrolle des fließenden Verkehrs der Polizei obliegt, gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Aufgaben des Ordnungsamtes. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren unter anderem Haltverbote, das unerlaubte Parken auf den Geh- und Radwegen und Schwerbehindertenparkplätze. Auch die Freihaltung der Rettungs- und Schulwege sowie Kurvenbereiche soll durch diese Maßnahme gesichert werden.

 

Verwarngeld (5-35 Euro)

Die Verwarnung wird wirksam, wenn die jeweilige Person mit der Verwarnung einverstanden ist und das Verwarngeld innerhalb einer Woche in voller Höhe bezahlt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Gegen die Anhörung mit Verwarnungsangebot kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Alle Angaben des Betroffenen können nur als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden.

Erfolgt keine fristgerechte Bezahlung, wird der betroffenen Person Gelegenheit gegeben, sich zur Sache im Anhörungsverfahren zu äußern. Unter Berücksichtigung der Angaben wird entschieden, ob das Verfahren aus tatsächlichen Gründen eingestellt oder aufrecht erhalten wird. Der Betroffene wird in jedem Fall darüber informiert.

Wird das Verwarngeldangebot weiterhin nicht angenommen oder nicht fristgerecht und in voller Höhe bezahlt, kann ohne weitere Rückäußerung der Behörde ein Bußgeld erlassen werden.

Bußgeld

Ein Bußgeld wird mittels Bescheid festgesetzt. Dagegen ist der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zulässig (Rechtsmittel).

Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit weiteren Kosten (Gebühren 20,00 € und Auslagen 3,50 €) verbunden.

 

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

 

Was sollte ich sonst noch wissen?

Die Höhe der Verwarngelder und die eventuell anfallenden Gebühren und Auslagen sind bundeseinheitlich gesetzlich im Tatbestandskatalog geregelt.

 

Bugeldkatalog (externer Verweis)