Das „Knöllchen“ – ein vermeidbares Ärgernis (Teil 1)

Das „Knöllchen“ – ein vermeidbares Ärgernis (Teil 1)

 

Calau - Sie möchten nur schnell ein Rezept vom Doktor holen oder auf dem Heimweg von der Arbeit eine kurze Erledigung tätigen.

 

Vielleicht sind Sie auch in dem festen Glauben, ihr Auto richtig abzustellen, denn andere Fahrzeuge stehen schließlich auch schon dort, wo der Platz Ihnen möglich und geeignet scheint.

 

Möglicherweise wissen Sie, dass Ihr Handeln gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, hoffen aber, dass abends oder am Wochenende oder gerade jetzt an gerade dieser Stelle doch wohl nicht durch das Ordnungsamt kontrolliert wird. Und dann kommen Sie zurück zu Ihrem Fahrzeug und finden einen Zettel mit dem Hinweis vor, dass Sie nicht ordnungsgemäß geparkt haben und dass Ihnen in Kürze in dieser Angelegenheit eine weitere Nachricht zukommen wird. Nicht selten haben Sie als Betroffener dann das Gefühl, die Gemeinde habe Sie zu Unrecht verwarnt oder wolle nur „abkassieren“.

 

Auch den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Calau ist bewusst, dass der Hinweis auf einen Halte- oder Parkverstoß sowie das darauf folgende Verwarngeldangebot wohl bei den Wenigsten Freude auslöst. Sie müssen jedoch die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Auge behalten und insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten. Der fließende Verkehr soll nicht mehr als zumutbar gestört werden, der Fußgängerverkehr insbesondere von Kindern und Senioren muss möglichst gefahrlos gewährleistet sein. Ein ganz besonderes Augenmerk hält das Ordnungsamt auch darauf, dass Straßen, Wege und Wendebereiche stets für Rettungsfahrzeuge zugänglich sind. Zudem kommen aus der Bürgerschaft immer wieder Hinweise und Wünsche, dass jedermann sich an die geltenden Regeln halten möge.

 

In der Straßenverkehrsordnung ist umfassend geregelt, wo es erlaubt ist zu halten oder zu parken – und wo eben nicht. Die Regelungen gelten bundeseinheitlich sowohl in Großstädten wie Cottbus als auch in kleineren Kommunen wie Calau. Um Ihnen und uns Missverständnisse und verärgerte Gespräche zu ersparen, möchte das Ordnungsamt Calau Ihnen die wichtigsten Regelungen der Straßenverkehrsordnung aufzeigen und erläutern:

 

  • Gehwege und Radwege dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren und somit auch nicht beparkt werden. Das Halten und Parken ist erlaubt am rechten Rand der Fahrbahn. Die weit verbreitete Annahme, dass auf dem Gehweg gehalten oder geparkt werden darf, wenn noch eine ausreichende Breite für einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl verbleibt, ist nicht richtig. Erlaubt ist das Parken auf Gehwegen ausnahmsweise dort, wo es durch Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung ausdrücklich zugelassen wird.

 

  • Da – wie eben erläutert – am rechten Fahrbahnrand gehalten und geparkt werden muss, wird auch das Halten und Parken am linken Fahrbahnrand geahndet. Das Befahren der linken Fahrbahnhälfte birgt stets die Gefahr, mit dem Gegenverkehr in Konflikte zu kommen, so dass Ihnen als Verkehrsteilnehmer zugemutet werden muss, an einer geeigneten Stelle zu wenden und dann Ihr Fahrzeug in der richtigen Fahrtrichtung abzustellen.

 

  • Das Parken in Wendebereichen ist verboten. Zumeist ist dieses Verbot  zusätzlich noch durch eine entsprechende Beschilderung verdeutlicht worden. Die Wendebereiche dienen unabhängig vom Individualverkehr dazu, dass größer dimensionierte Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Müllfahrzeuge, die der Straßenreinigung, aber auch Busse diese Bereiche problemlos passieren können, denn ihnen ist oftmals per Dienstvorschrift das Zurücksetzen verboten. Unabhängig davon kann jeder von diesem Haltverbot profitieren, da es sowohl Ihnen, Ihren Besuchern als auch den Rettungsdiensten die störungs- und verzögerungsfreie Anfahrt gewährleistet.

 

  • An Bushaltestellen darf zwar gehalten, aber nicht geparkt werden. In dem Moment, in dem Sie das Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten halten, parken Sie und behindern den öffentlichen Personennahverkehr. Schulkinder, Senioren und auch alle anderen Bus-Nutzer müssen in diesem Fall außerhalb der Bushaltestelle ein- und aussteigen und sind weniger gesichert als im Haltestellenbereich.  In allen Bereichen gibt es in unmittelbarer Nähe öffentliche Parkplätze. Bitte nutzen Sie diese, auch wenn Sie es eilig haben.

 

  • Halten und Parken ist zudem nicht erlaubt an engen Stellen. Eng ist eine Stelle dann, wenn zwischen Ihrem Außenspiegel und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand oder der durchgezogenen Mittelmarkierung weniger als 3,00 m verbleiben. Bitte bedenken Sie, dass in einem eventuellen Notfall weder Ihnen noch Anderen größere, aber möglicherweise lebensrettende Fahrzeuge zu Hilfe kommen können, wenn nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht! Helfen Sie mit, den Rettungskräften diesen Platz zur Verfügung zu stellen! Denn im Notfall kann jede Sekunde entscheiden, ob ein Leben gerettet werden kann.

 

  • Lästig sind für manch einen sicherlich auch die Parkzeitregelungen, die es in Calau an gibt. Eingerichtet wurden diese Regelungen, um trotz des auch bei uns steigenden Parkdrucks die wichtigen Infrastrukturen vor Ort in ihrem Bestand sichern zu können. Möchten Sie also weiterhin „mal eben“ Ihre Apotheke vor Ort aufsuchen können oder Platz vor dem Zeitschriftenhändler und der Lotto-Annahmestelle in der Nachbarschaft haben wollen, dann legen Sie bitte Ihre Parkscheibe aus, damit wir Sie von den Dauerparkern unterscheiden können.

 

  • Eine Zick-Zack-Markierung auf der Fahrbahn stellt ein absolutes Halt- und Parkverbot dar. Hier darf gar nicht – auch nicht „nur kurz“ – gehalten oder geparkt werden.

Erwähnenswert wären an dieser Stelle über das bisher Geschilderte hinaus noch andere Regelungen - dafür lesen Sie bitte das Knöllchen Teil 2.

 

Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass in Calau sicherlich überall in fußläufiger Nähe ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. Stets ist in erreichbarer Entfernung öffentlicher Parkraum vorhanden.

 

Ein Recht auf einen persönlichen Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum gibt es nicht, denn wie sich aus dem Wortlaut schon ergibt, ist im öffentlichen Verkehrsraum Jedem das Halten und Parken gestattet, sofern es nicht gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstößt.

 

Ein allerletzter Hinweis sei erlaubt:

Die Eltern, die morgens – oftmals auch in Eile – Ihre Kinder zum Kindergarten oder zur Schule bringen, bitten wir darum, die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Haltverbote einzuhalten, damit auch die zu Fuß kommenden Kinder gefahrlos in die Schule gelangen können, ohne dass deren Eltern sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder machen müssen.

 

Das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt den ruhenden Verkehr. Uns und Ihnen würden wir gerne unnötigen Ärger ersparen. Erfolg werden Sie und wir haben, soweit die oben genannten Regelungen eingehalten werden. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns bitte, um vorab etwaige Zweifel aus dem Weg zu räumen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis im Sinne der Sicherheit aller großen und kleinen Verkehrsteilnehmer.

 

Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den Rufnummer 03541/891-163 oder -164 gerne zur Verfügung.

 

Stadt Calau

Der Bürgermeister

Haupt- und Ordnungsamt