Fraktionen der StVV
Stadtverordnete, die derselben Partei oder politischen Vereinigung angehören bzw. deren Mandat tragen, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion kann auch aus Stadtverordneten, die verschiedenen Parteien oder politischen Vereinigungen angehören, gebildet werden. Jeder Stadtverordnete kann nur einer Fraktion angehören.
Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Stadtverordneten bestehen.
Folgende Fraktionen haben sich in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Calau gebildet:
CDU (6 Mitglieder)
AfD (4 Mitglieder)
SPD / Bündnis 90/Die Grünen (4 Mitglieder)
DIE LINKE (2 Mitglieder)
Ländliche Wähler (2 Mitglieder)