Kommunalwahlen 2014

Inhalt dieser Seite:

 

Einleitung | Wahllokale und Wahlbezirke | Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte – so wird gewählt| Wahlschein beantragen (Briefwahl) | EU-Bürger  | Datenweitergabe unerwünscht? | Termine | Weiterführende Informationen | Europawahl | Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände

 

Wahlzettel

 

Am 25. Mai stimmen Calaus Bürgerinnen und Bürger darüber ab, wer in den nächsten fünf Jahren die Geschicke in ihrer Stadt und den Ortsteilen leitet: Mit den Kommunalwahlen werden die Stadtverordnetenversammlung, der Kreistag sowie die Ortsbeiräte/Ortsvorsteher/innen gewählt. Zeitgleich mit den Kommunalwahlen findet auch die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2013 wurde Frank Böttner (Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes) zum Stadtwahlleiter berufen. Damit ist er mit der Durchführung der Kommunal- und Europawahlen hier in Calau beauftragt. Erreichbar ist er unter sowie 03541/891 116. Vertreten wird er von Cornelia Becker (Sachgebietsleiterin Personenstands- und Meldewesen, Gewerbe), die auch erreichbar ist unter sowie 03541/891 161.

 

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Wahllokale und Wahlbezirke
 

Hier finden Sie eine Übersicht aller 19  Wahllokale in Calau. Das Wahllokal, in dem Sie am 25. Mai Ihre Stimme abgeben können, finden Sie in der Wahlbenachrichtigung, die Sie rechtzeitig Anfang Mai per Post bekommen. Alle Wahllokale werden am Wahlsonntag von 8-18 Uhr geöffnet sein.

 

Am 29.01.2014 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Einteilung des Stadtgebietes in 1 Wahlkreis und diesen in Wahlbezirke mit den entsprechenden Wahllokalen einzuteilen.

 

Hier finden Sie eine Übersicht mit den Namen aller zugelassenen Kandidaten, die für die Stadtverordneten- und Ortsbeiratswahl aufgestellt wurden.

 

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Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte – so wird gewählt

 

Stimmzettel-Muster

 

Alle zur Stadtverordneten- und Ortsbeirats/Ortsvorstehrwahl zugelassenen Kandidaten finden sich bei der Kommunalwahl am 25. Mai auf dem Stimmzettel wieder – in Form von Einzelbewerbern und in Form von Listen, die von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt werden. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese kann er alle einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben. Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Bei mehr als drei Kreuzen ist allerdings der ganze Stimmzettel ungültig. Bei der Stimmabgabe muss sich der Wähler nicht an die Reihenfolge halten, in der die Kandidaten auf den Listen stehen. Das brandenburgische Kommunalwahlrecht gibt den Bürgern mit dieser Regelung die Möglichkeit, die aufgestellten Listen zu verändern. Es lohnt sich also, im Vorfeld der Wahl möglichst viele Kandidaten kennenzulernen.

 

Die abgegebenen Stimmen werden dann nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Sitze umgerechnet: Alle gültigen Stimmen in allen Wahlkreisen werden zusammengezählt.
Anschließend wird errechnet, wie viele Sitze den Parteien oder Wählergruppen nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Die so errechneten Sitze erhalten die Kandidaten, die innerhalb ihrer Liste die meisten Stimmen bekommen haben. Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es bei Kommunalwahlen in Brandenburg nicht.
 
Wie funktioniert das Wahlsystem in Deutschland auf kommunaler Ebene? Hier ein Video, das Aufschluss darüber gibt (externer Link zu youtube).
 

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Wahlscheinantrag / Briefwahl für Europa- und Kommunalwahl


 Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl wählen wollen, dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
 
Den Wahlscheinantrag können Sie hier online ausfüllen:
>> Wahlscheinantrag für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen in Calau am 25. Mai 2014
 
Bitte den Wahlscheinantrag nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl wählen wollen.
Hinweis: Es können nur Anträge von Wahlberechtigten der Stadt Calau und der Ortsteile bearbeitet werden.

 

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EU-Bürger

 

Auch EU-Bürger können an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen. Mit einem entsprechenden Antrag können sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden und so an den Wahlen teilnehmen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Bitte schicken Sie es ausgefüllt und im Original an das Wahlamt der Stadtverwaltung oder geben es dort persönlich ab.
Ebenso kann ein Antrag darauf gestellt werden, explizit nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Dies ist vor allem für Calauer Unionsbürger interessant, die ausschließlich in ihrem jeweiligen Heimatland wählen möchten. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular.

 

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Datenweitergabe unerwünscht?

 

Das Meldegesetz sieht vor, dass das Einwohnermeldeamt in den sechs Monaten vor der Wahl Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen etc. auf Wunsch Informationen zu Namen und Anschrift von Wählern zur Verfügung stellen darf. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie dieser Datenübermittlung ganz einfach widersprechen und müssen dies auch nicht begründen. Nutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular und reichen es beim Bürgeramt in der Stadtverwaltung ein. Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiterführenden Hinweisen zur Einrichtung einer Übermittlungssperre. Der Widerspruch ist kostenfrei und gilt unbefristet, also so lange, bis Sie eine Aufhebung beantragen.

 

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Termine

 

Die Fristen zu den „verbundenen Wahlen“ wurden angepasst. Dadurch ergibt sich folgender Ablauf:
 
03.04.2014
Frühester Termin für die Ausgabe von Wahlscheinen, Ausgabe der Briefwahlunterlagen jedoch erst, wenn Stimmzettel vorliegen
 
20.04.2014
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
 
Bis 04.05.2014
sind die Wahlberechtigten zu verständigen
 
05. – 09.05.2014
Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis
 
23.05.2014, bis 18.00 Uhr
Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen von Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind
 
25.05.2014
08.00 Uhr – 18.00 Uhr: Wahllokale haben geöffnet
08.00 Uhr – 15.00 Uhr: Letzter Termin für die Anforderung von Briefwahlunterlagen  durch Wahlscheininhaber, für Wahlscheinanträge von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten und plötzlich Erkrankten
Nach 18.00 Uhr: Auszählung der Stimmen

 

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Weiterführende Informationen

 

Sie wollen es ganz genau wissen? Hier finden Sie die vollständige Wahlbekanntmachung des Wahlleiters vom 04. April 2014 für Calau: Wahlbekanntmachung
 
Unter www.bundeswahlleiter.de finden Sie alle vollständigen Informationen zur anstehenden Europawahl.
 
Auf www.wahlen.brandenburg.de hat das Land Brandenburg umfangreiche Informationen zum Thema Wahlen zusammengestellt. Dort finden Sie beispielsweise auch ein Archiv, in dem die Ergebnisse der letzten drei Kommunalwahlen (in Calau) abrufbar sind.

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Europawahl

 

leichte sprache

Was ist die Europäische Union? Worum geht es bei der Europawahl überhaupt? Wen können Sie wählen? Wie können Sie wählen? Die vom Sozialverband Deutschland (SoVD) herausgegebene Broschüre "Wählen ist einfach: Die Europawahl" gibt Antworten in leicht verständlicher Sprache.
 
Um die Broschüre herunterzuladen bzw. lesen zu können, klicken Sie einfach auf die rechts stehende Grafik!
 
Hier können Sie für die Wahlen zum Europäischen Parlament auch online einen Wahl- bzw. Abstimmungsschein beantragen.
 
 

 

Stimmzettel Europawahl (Muster)

 

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Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Europawahl und den Kommunalwahlen

 

Hinweise für die Wahlvorstände

 

 

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Bild oben:
www.pixelio.de/Thomas Siepmann