Landtagswahl 2014

Inhalt dieser Seite:

 

Einleitung | Wahllokale und Wahlbezirke | Wahlschein beantragen (Briefwahl) | Datenweitergabe unerwünscht?  | Termine | Weiterführende Informationen  | Wahlhelfer gesucht |

Wahlzettel

 

Am 14. September stimmen Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger darüber ab, wer sie für die nächsten fünf Jahre im Landtag vertreten soll. An dieser Stelle informieren wir Sie über die bevorstehende Wahl mit Blick auf die Stadt Calau.

 

 

Nutzen Sie Ihre politische Einflußmöglichkeit und gehen Sie am 14. September wählen! Am Wahltag entscheiden Sie, welche Kandidaten als Abgeordnete in den Landtag einziehen und Sie dort vertreten sollen - 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden. Ca. 2,1 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, darunter rund 120.000 junge Wahlberechtigte ab 16, die zum ersten Mal zur Wahl aufgerufen sind.

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Wahllokale und Wahlbezirke
 

Hier finden Sie eine Übersicht aller 19  Wahllokale in Calau. Das Wahllokal, in dem Sie am 14. September Ihre Stimme abgeben können, finden Sie in der Wahlbenachrichtigung, die Sie rechtzeitig per Post bekommen. Alle Wahllokale werden am Wahlsonntag von 8-18 Uhr geöffnet sein.

 

Die Stadt Calau gehört zum Wahlkreisbereich "Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III" mit der Wahlkreisnummer 40. Dieser umfasst neben Calau auch das Amt Burg (Spreewald), die Gemeinde Kolkwitz, die Stadt Lübbenau/Spreewald und die Stadt Vetschau/Spreewald.

 

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Wahlscheinantrag / Briefwahl für Landtagswahl


 Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl wählen wollen, dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
 

Die Onlinebeantragung des Wahlscheins ist nur bis zum 10.09.2014 08:00 Uhr möglich.

 

>> Wahlscheinantrag für die Wahl zum Brandenburgischen Landtag in Calau am 14. September 2014<<
 
Bitte den Wahlscheinantrag nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern durch Briefwahl wählen wollen.
Hinweis: Es können nur Anträge von Wahlberechtigten der Stadt Calau und der Ortsteile bearbeitet werden.

 

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Datenweitergabe unerwünscht?

 

Das Meldegesetz sieht vor, dass das Einwohnermeldeamt in den sechs Monaten vor der Wahl Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen etc. auf Wunsch Informationen zu Namen und Anschrift von Wählern zur Verfügung stellen darf. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie dieser Datenübermittlung ganz einfach widersprechen und müssen dies auch nicht begründen. Nutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular und reichen es beim Bürgeramt in der Stadtverwaltung ein. Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiterführenden Hinweisen zur Einrichtung einer Übermittlungssperre. Der Widerspruch ist kostenfrei und gilt unbefristet, also so lange, bis Sie eine Aufhebung beantragen.

 

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Termine

 

28.07.2014
Letzter Termin für die Stellung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, wenn die antragstellende Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Landes liegt, im Lande am Ort der Nebenwohnung ihren ständigen Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB hat sowie sich um einen Sitz im Landtag bewirbt
 
10.08.2014
Stichtag für die Eintragung aller wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis, danach Führung und Fortschreibung von Amts wegen
 
17.08.2014
Letzter Tag zur Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen mit Versendung eines  Wahlscheinantrages (Wahlbenachrichtigungsbrief)
 
18. – 22.08.2014 
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis im Einwohnermeldeamt.
 
22.08.2014
Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen)
 
30.08.2014
Letzter Tag zur Stellung eines Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Personen
 
12.09.2014, bis 18.00 Uhr
Letzte Möglichkeit zur Stellung eines Wahlscheinantrages
 
14.09.2014
08.00 Uhr – 18.00 Uhr: Wahllokale haben geöffnet
Nach 18.00 Uhr: Auszählung der Stimmen
 

 

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Weiterführende Informationen

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2013 wurde Frank Böttner (Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes) zum Stadtwahlleiter berufen. Damit ist er mit der Durchführung der Landtagswahl hier in Calau beauftragt. Erreichbar ist er unter  sowie 03541/891 116. Vertreten wird er von Cornelia Becker (Sachgebietsleiterin Personenstands- und Meldewesen, Gewerbe), die auch erreichbar ist unter  sowie 03541/891 161.

 

Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Das Wählerverzeichnis wird im Einwohnermeldeamt der Stadt Calau geführt, hier können Sie auch ab dem 22.08.2014 Ihren Wahlschein beantragen. Bitte beachten Sie: Wählen kann nur, wer auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
 
Alle, die es ganz genau wissen wollen, können rechtliche Grundlagen der Wahl auch hier nachlesen:
 
 
Der Landeswahlleiter veröffentlicht seine Hinweise unter www.wahlen.brandenburg.de, der Kreiswahlleiter ist:
 

Hans-Jörg Milinski
Job-Center Oberspreewald-Lausitz
Adolfstraße 1-3
01968 Senftenberg

Telefon:   03573 808300
Fax:         03573 808155

 

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Wahlhelfer gesucht

 

Wahlhelfer

Am 14. September 2014 ist wieder Teamarbeit gefragt und deshalb werden wieder fleißige Calauerinnen und Calauer gesucht, die ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in einem der 19 Wahllokale mitarbeiten möchten.
In der Stadt Calau werden 130 Wahlhelfer benötigt, um die Wahl erfolgreich durchführen zu können. 
 
Ich bitte Sie, sich als ehrenamtlicher Wahlhelfer zu engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe übernehmen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Danach werden durch den Wahlvorstand die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt. In Absprache mit dem Wahlvorsteher können Sie sich tagsüber abwechseln. Lediglich am Morgen und zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Für Ihre aktive Hilfe erhalten Sie für diesen Tag eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro.
 
Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahl.
 
Sie können uns telefonisch (Tel. 03541/891-162) oder per e-Mail ( ) informieren.
 
 
Werner Suchner
Bürgermeister

 

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Bild oben:
www.pixelio.de/Thomas Siepmann