Elektronische Beantragung eines Eintragungsscheines

Elektronische Beantragung eines Eintragungsscheines

 

Neben der persönlichen Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten hat jeder Eintragungsberechtigte nunmehr die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden auf Antrag durch die zuständige Abstimmungsbehörde seiner Gemeinde, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, übersandt.

Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der zuständigen Abstimmungsbehörde gestellt werden.

Wer einen Eintragungsschein elektronisch beantragen möchte, kann mit dem hier angebotenen Formular die Unterlagen anfordern.