Volksbegehren

Aktuell finden in Brandenburg keine Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheide statt. Sollte sich dies ändern, wird auf dieser Seite auf die Möglichkeit der Partizipation hingewiesen.

 

Hintergrund

Die Verfassung des Landes Brandenburg gewährt den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes das Recht, sich durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Im Wege der Volksgesetzgebung können sie damit bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung unmittelbar selbst beeinflussen und entscheiden.

 

 

Das vorgegebene Verfahren der Volksgesetzgebung ist ein mehrstufiges Verfahren, das Schritt für Schritt gegangen werden muss. Es verläuft über einen längeren Zeitraum und lässt damit den Initiatoren und dem Landtag hinreichend Zeit und Raum für ihre aufeinander bezogenen Entscheidungen. Außerdem hat es den Vorteil, dass es die Initiatoren und das Parlament immer wieder dazu zwingt, miteinander um eine Lösung zu ringen, die beiden Seiten gerecht wird. Damit wirkt es einer möglichen Konfrontation und Polarisierung entgegen.

 

© Landeswahlleiter des Landes Brandenburg