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Briefwahl beantragen

Ein kleiner Leitfaden

 

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits im Vorfeld der Bürgermeisterwahl am 24. September per Briefwahl abzugeben. Dieses gibt den Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, weil sie z.B. verreist oder erkrankt sind oder eine Behinderung aufweisen, die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen.

 

Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst frühzeitig bei der Wahlbehörde (Stadtverwaltung) eingehen. Die Antragstellung ist mündlich durch direkte Vorsprache oder schriftlich, auch elektronisch über die E-Mail möglich. Für den schriftlichen Antrag kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Wahlscheinantrag genutzt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarten erhält jeder Wähler bis zum 03.09.2017 per Post. Wird der Antrag per Post übersendet, ist er in einen frankierten Briefumschlag zu legen.

 

Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (22. September 2017) 18.00 Uhr beantragt werden. Kann das Wahllokal wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die hierzu bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) abholen.

 

Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen, zur ordnungsgemäßen Abwicklung.

 

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