Lärmaktionsplan
Die Lärmaktionsplanung wird seit 2007/2008 alle 5 Jahre, gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG),von der Stadt Calau durchgeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung Calau hat in ihrer Sitzung am 26.03.2008 erstmalig den
Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines „Lärmaktionsplanes für die Stadt Calau“ gefasst.
Der Lärmaktionsplan Stadt Calau Stufe 1 (Stand: September 2008) wurde am 28.01.2009 und die Stufe 2 (Stand September 2013) am 29.09.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Bei dem nun vorliegenden Lärmaktionsplan Stufe 3 2017/2018 wurden die Daten des Landamtes für Umwelt für die Ortsteile der Stadt Calau im Bereich der Bundesautobahn A 13, auf der Grundlage der ermittelten Verkehrszahlen, mit den konkreten örtlichen Verhältnissen und mit den Daten aus der Stufe 2 abgeglichen.
Es erfolgte eine Evaluierung der empfohlenen Lärmminderungsmaßnahmen aus dem LAP Stufe 2.
Der Lärmaktionsplan Stadt Calau – Stufe 3 – wurde am 26.09.2018 als Handlungsgrundlage zur Minderung von Umgebungslärm von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Planung wurde an das Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg übergeben.
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