Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Cafau für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in das Schöffengericht des Amtsgerichts Senftenberg

1.       Der Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 28.03.2018 den Beschluss

über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Senftenberg gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis 21. Mai 2018 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Calau, Straße der Jugend 24, Schaukasten vor dem Bauamt, Zugänglichkeit ist jederzeit gegeben.

Des Weiteren wird die Vorschlagliste zu gleicher Zeit auf der Homepage der Stadt Calau veröffentlicht.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Calau, Platz des Friedens 10, Zimmer 6) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Calau, den 18.04.2018

Suchner

Bürgermeister

 

Text §§ 32 bis 34 GVG

 

Liste