Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Calau ist bemüht, seine Internetseite www.calau.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Dies gilt auch für die mobile Version der genannten Internetseite.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Calau ist bemüht, die jeweils aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Zur Prüfung der Richtlinien der Darstellung der Internetseite sowie der mobilen Internetseite wurden die o.g. Gesetze und Richtlinien zu Grunde gelegt. In wesentlichen Merkmalen werden diese bereits erfüllt. Es findet zudem eine regelmäßige Prüfung und Nachkontrolle der Anforderungen an die Barrierefreiheit statt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz aller Bemühungen kann es für Nutzerinnen und Nutzer unserer Internetseite sowie der mobilen Internetseite zu Problemen kommen, sei es in der Darstellung, der Bedienung oder des Verständnisses. Diese sind im Folgenden aufgelistet:

  • PDF-Dokumente: Einige bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Bilder und Grafiken: Einige Bilder und Grafiken sind nicht mit einem Alternativtext versehen.
  • Tabellen: Einige Tabellenfunktionen sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Inhalte in Gebärdensprache sowie Leichter Sprache sind nicht verfügbar.

Die Stadt Calau ist bemüht, die benannten Probleme zu beseitigen. Hierbei wird auch eine Behindertenvertretung eingebunden.

 

Meldungen und Kontakt

Für Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit der Internetseite sowie der mobilen Internetseite der Stadt Calau wenden Sie sich per E-Mail an Alternativ können Sie direkt auch folgendes Kontaktformular ausfüllen: Feedback zur Barrierefreiheit

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: