Festnahme nach Einbruch in Feuerwehrgerätehaus Calau
Im Zusammenhang mit dem Einbruch ins Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Calau am 13. September ist es der Polizei gelungen, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Folgende Pressemitteilung wurde am vergangenen Freitag, 25. September, veröffentlicht:
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) Berlin-Brandenburg durchsuchten wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls unter Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft Cottbus Einsatzkräfte des LKA Brandenburg und Berlin am 21.09.2026 ein Wohnobjekt in Berlin.
Bei dem 28-jährigen deutschen Beschuldigten konnten die Einsatzkräfte diverse Einbruchwerkzeuge sowie eine Rettungsschere und ein akkubetriebenes Rettungsspreizgerät fest- und sicherstellen, die bei einem Einbruch im September 2026 in Calau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) entwendet wurden.
Darüber hinaus steht der Mann im Verdacht, an einem Einbruchsdiebstahl in ein Feuerwehrgerätehaus in Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald) beteiligt gewesen zu sein. Er wurde vor Ort vorläufig festgenommen.
Mögliche Tatzusammenhänge zu weiteren Einbruchsdiebstählen in anderen Feuerwehrgerätehäusern werden geprüft.
Gegen den Beschuldigten wurde am 22.09.2026 Haftbefehl erlassen, er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Es ist vorgesehen, die entwendeten akkubetriebenen Rettungsgeräte schnellstmöglich wieder an die Feuerwehr zurückzugeben.
Zum Hintergrund:
Die GEG Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Länder Berlin und Brandenburg (GEG). Sie bekämpft ausgewählte Straftaten der Eigentumskriminalität. Insbesondere aktuell relevante und schwerwiegende Phänomene wie länderübergreifende und bandenmäßige Einbruchsdiebstähle in Wohn- und Geschäftsräumen. Sie besteht aus Angehörigen der Polizei Berlin und Brandenburg. Die GEG ist dem jeweiligen Landeskriminalamt angegliedert. Dienstort ist Potsdam. Rechtsgrundlagen sind ein Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie weitere Verwaltungsvereinbarungen.
Quelle: Polizeipräsidium
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