Fundbüro

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

 

Aktuelle Fundsachen

Nr.

Beschreibung der Fundsache

Monat der Anlieferung/Anzeige

Meldefrist bis

Anmerkungen 

38-23

Kinderangel

10/23

04/24

MULL TI-XYOUNGSTER

40-23

E-Bike, Bosch Akku

10/23

04/24

Hinterrad Nabenantrieb

42-23

Babyschale, braun

10/23

04/24

Aufschrift: cubex

43-23

BARMER-Krankenkarte

10/23

04/24

 

44-23

Schlüsselbund mit 3 gleiche Schlüssel

10/23

04/24

Schlüsselmarke: CES

46-23

1 Wohnungsschlüssel

11/23

05/24

schwarzer rechteckiger Metallanhänger

47-23

Schlüsselbund mit 3 Schlüssel 

11/23

05/24

Blaues Schlüsselband mit Aufschrift: www.cetka.de

02-24

Handy „Redmi“

01/24

07/24

 

03-24

Damenfahrrad 26“, Action LINE

01/24

07/24

Farbe: dunkelrot/silber

04-24

Kinderfahrrad Yakari

01/24

07/24

Schutzbleche und Handgriffe, rot 

05-24

Schlüsselring mit 2 Schlüssel

01/24

07/24

 

08-24

Damenfahrrad 26“, CALVIN silber/blauer Rahmen, silberne Schutzbleche

02/24

08/24

Aufschrift: Omni 781CL6

09-24

schwarzes Fahrradschloss

03/24

09/24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/die Eigentümer/In wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 / 891-100.