Europawahlen 2024

Europawahlen. Foto: pixabay

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Die Bundesregierung bestimmt gemäß § 7 Europawahlgesetz den genauen Wahltermin im Rahmen einer Zeitspanne, die vom Rat der Europäischen Union festgelegt wird. Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In Deutschland wird an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt.

Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Tag für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Veröffentlichung ist am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I, Nr. 213) erfolgt. Im Land Brandenburg finden gleichzeitig am Tag der Europawahl auch Kommunalwahlen statt.

 

Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Lediglich aus organisatorischen Gründen – unter anderem zur Feststellung der Wahlergebnisse – sind gemäß Europawahlgesetz in den Kreisen und kreisfreien Städten Kreiswahl- bzw. Stadtwahlleitungen einzurichten. Für die Zusammensetzung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die Kreise und kreisfreien Städte keine eigenständige Relevanz.