Wohngebiet "Am Lindengarten"

Informationen zur Vermarktung von Bauparzellen im Wohngebiet „Am Lindengarten“ in Calau

Die Stadt Calau erschließt derzeit ein Wohngebiet zur Errichtung von Eigenheimen in innenstadtnaher Lage „Am Lindengarten“.

 

Im Gebiet können derzeit insgesamt 24 Bauparzellen mit einer Größe von ca.687 – 1.166 m² von der Stadt Calau zum Verkauf angeboten werden.

Die Baugrundstücke werden wie folgt parzelliert:

 

Parzellierungsplan, Stand 05.04.2024

Die Erschließungsanlage (Straße, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Medienleitungen) soll witterungsabhängig im März 2024 fertiggestellt werden. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage und nach erfolgter Vermessung können die Bauparzellen  von der Stadt Calau veräußert  werden.

Der kalkulierte und in der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2023 beschlossene Grundstückspreis, für eine erschlossene Bauparzelle, beträgt 95 €/m².

 

Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

 

  • Eine Bauparzelle je Antragstellung (Interessenbekundung).

  • Nur direkte Verkäufe an Bauwillige (keine Bauträger oder ähnliche).

  • Abfrage der Wunschparzelle bei den Interessenten, entsprechend Parzellierungsplan, mit Angabe einer Ersatzparzelle (erste Priorität) und einer weiteren Ersatzparzelle (zweite Priorität).

  • Bei Mehrfachnennungen einer Parzelle entscheidet das jeweilige Datum der Antragstellung (Interessenbekundung)/der am längsten vorliegenden Antrag (Interessenbekundung) hat den Vorrang.

  • Interessenten, die nicht bei der Vergabe von Grundstücken berücksichtigt werden konnten, werden in einer Liste „Nachrücker“ geführt, die vor neuen Antragstellungen (Interessenbekundungen) den Vorrang haben.

 

In den Kaufverträgen ist eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren nach Besitzübergang, eine Rückfallklausel an die Stadt Calau bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung und eine Mehrerlösklausel innerhalb einer Frist von fünf Jahren gegenüber der Stadt Calau vorgesehen.

Bei der individuellen Planung der Bauvorhaben sind die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu beachten.

Der Bebauungsplan mit den Festsetzungen und Begründung ist auf der Internetseite der Stadt Calau unterfolgendem Link einsehbar 

https://www.calau.de/m/seite/329145/bebauungspl%C3%A4ne.html

 

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Anfrage mit Angabe Ihrer Postadresse an das Bauamt der Stadt Calau, SGL Planung (Gebäude- und Liegenschaftmanagement. 

E-Mail:

 

Telefonische Anfragen richten Sie bitte an Tel. 03541 / 891-475. Sie erhalten dann detaillierte Informationen zum Wohngebiet und zum Erwerb der Bauparzellen. Die Stadt Calau würde sich freuen, wenn Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden auf einer unserer Grundstücke verwirklichen.

 

 

Hinweis 

Im Rahmen der "Richtlinie  zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum" vom 12. Februar 2024 (WohneigentumförderR) des Landes Brandenburg ist der Neubau in bestimmten Fördergebietskulissen förderfähig. Das Wohngebiet „Am Lindengarten“ befindet sich in einer Fördergebietskulisse - Bebauungsplan nach § 13a BauGB. Nähere Informationen zu möglichen Förderungen  erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-in-innenstaedten-bildung-durch-erwerb-neubau-und-ausbau/