Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen

Auf Grund der Bedrohung der Vitalität der Kiefernbestände durch Schmetterlingsraupen der Nonne (Lymantria monacha) wird eine aviochemische Behandlung von Waldflächen in den Gemarkungen Gollmitz und Craupe notwendig.

 

Ab der 21. KW ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen vorgesehen.

 

Dazu erteilte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung per Bescheid ( Lfz 01/2013)  die Genehmigung zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels „Dimilin 80 WG“ mit einer Aufwandmenge von 0,050 kg/ha.

 

 

Folgende Hinweise bzw. Verhaltensanforderungen sind zu beachten:

  • Dimilin 80 WG ist ein aktuell zugelassenes Pflanzenschutzmittel gegen freifressende Schmetterlingsraupen.
  • Die Beschilderung der zu behandelnden Waldfläche erfolgt unmittelbar vor der Applikationsmaßnahme.
  • Es werden alle Waldwege mit Warnschildern gekennzeichnet.
  • Das Betreten der Waldflächen innerhalb von 48 Stunden nach der Applikation ist untersagt.
  • Das Sammeln von Wildfrüchten und Wildbeeren ist bis 28 Tage nach der Applikation des Pflanzenschutzmittels verboten.
  • Die Lage des Einatzgebietes ist der beiliegenden Karte zu entnehmen.

 

Waldschutz-Merkblatt Nr. 52 "Die Nonne" - Brandenburg

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