Fundbüro

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

 

Aktuelle Fundsachen


 

Nr.

Beschreibung der Fundsache

Monat der Anlieferung/Anzeige

Meldefrist bis

Anmerkungen 

27-24Damenfahrrad 26“

11/24

05/25

Farbe: lila
28-242 Fahrradschlüssel

11/24

05/25

 
29-241 Cardprotector

11/24

05/25

 
30-2428“ Herrenfahrrad

11/24

05/25

Farbe: lila 
31-2426“ Herrenfahrrad MTB

12/24

06/25

Farbe: schwarz/weiß
32-241 IPhone 

12/24

06/25

Farbe rot
01-251 Smartphone „Poco“

01/25

07/25

Farbe schwarz
02-251 Fahrrad 16“, orange

01/25

07/25

Firma Puky
03-251 Fahrrad 26“, weinrot, 7-Gang

01/25

07/25

Firma Movie
04-252x Schlüssel

01/25

07/25

1x ABUS 1x ISEO
05-25Schlüsselbund 9x Schlüssel

01/25

07/25

 
06-251x Geldbörse, grau

02/25

08/25

 
07-25Schlüsselbund 3x Schlüssel

03/25

09/25

 
08-251x Führerschein

04/25

10/25

 
09-251x Smartphone

04/25

10/25

Farbe schwarz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/die Eigentümer/In wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 / 891-100.