Schiedsstelle der Stadt Calau

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Die Schiedsstelle der Stadt Calau

Die Stadt Calau hat eine Schiedsstelle eingerichtet, in welcher die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt. Die Schiedsstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Calau die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten Rechtsstreitigkeiten zu vermitteln. Diese Schlichtung in zivilgerichtlichen Angelegenheiten bietet eine kostengünstige Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Aktuell sind Claudia Marose und Sven Domehl die Calauer Schiedspersonen.

 

Aufgabenbereiche der Schiedsstelle

Aufgabe der Schiedsstelle ist eine gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten, u.a. bei

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und

  • Strafsachen

Die Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und zu keiner Entscheidung irgendeiner Art bestimmt. Der Grundgedanke ist eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichtes.


Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Belange der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d.h. bei Schuldverschreibungen aller Art, Anerkenntnisse, Bürgschaften, Hypotheken- und Grundschuldbestellungen, Abtretungserklärungen, Vollmachten, Quittungen und bei Verträgen.

 

Termine der Schiedsstelle

Die öffentliche Sprechstunde der Schiedsstelle Calau findet jeden letzten Dienstag im Monat, von 16 bis 17 Uhr im Rathaus statt.

Die aktuellen Termine können Sie den Calauer Stadtnachrichten open_in_newentnehmen bzw. im Rathaus erfragen.

 

Beratungen können Sie persönlich in der Sprechstunde in Anspruch nehmen. Sie erreichen die Schiedspersonen Claudia Marose und Sven Domehl auch unter folgender Mailadresse:

Weitere Fragen richten Sie gerne auch an Herrn Falk, Tel. 03541/ 891-100.