Bürgerinformation zu Änderungen im Zahlungsverkehr

Seit dem 09.10.2025 gilt eine gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung innerhalb des SEPA-Raumes. Ziel ist es, die Bankgeschäfte sicherer zu machen und die Bankkunden vor Fehlüberweisungen und Betrug zu schützen.

Daher werden bei Überweisungen und Lastschriften die Empfängerdaten durch das Kreditinstitut überprüft.

Wir bitten Sie, bei Überweisungen an die Stadt Calau darauf zu achten, dass der Zahlungsempfänger als Stadt Calau oder Stadtverwaltung Calau angegeben wird. Stimmt die Bezeichnung des Empfängers nicht mit dem Namen des Kontoinhabers überein, kann die Zahlung abgelehnt werden.

 

Auch bei Erteilung von SEPA-Lastschriftaufträgen ist es wichtig, den bzw. die Kontoinhaber korrekt zu benennen. Bei Gemeinschaftskonten müssen alle Kontoinhaber angegeben werden. Bevollmächtige können nicht als Kontoinhaber bezeichnet werden.

 

Hintergrund ist die neue EU-Verordnung 2024/886 („Verifivation of Payee“) damit soll der Zahlungsverkehr sicherer werden und Betrug besser verhindert werden.

 

  

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Veröffentlichung

Calau
Mi, 22. Oktober 2025

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