Stadt Calau warnt vor irreführenden Schreiben zu Stromzählerwechsel

Die Deutsche Messwesen GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Schreiben an Anwohnerinnen und Anwohner in Calau. In diesen informiert das Unternehmen über den geplanten Einbau digitaler Stromzähler (Smart Meter). Nach eigenen Angaben ist in Kürze eine größere Umstellungsmaßnahme im Bereich der Otto-Nuschke-Straße vorgesehen. Die Stadtverwaltung Calau empfiehlt, die Schreiben aufmerksam zu lesen und deren Inhalt sorgfältig zu prüfen. Auch wenn die Schreiben teilweise den Eindruck eines verpflichtenden Handelns vermitteln, handelt es sich um ein gewerblich tätiges Unternehmen. Für Bürgerinnen und Bürger besteht keine Verpflichtung, auf die Schreiben zu reagieren oder die darin enthaltenen Angebote anzunehmen.

 

Wann ist ein Smart Meter verpflichtend?

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist derzeit nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören:

  • ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden,

  • steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder größere Klimaanlagen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG),

  • Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt, beispielsweise Photovoltaikanlagen.

Für alle anderen Haushalte besteht aktuell grundsätzlich keine Verpflichtung, auf ein Smart Meter umzusteigen.

 

Kosten genau prüfen

Die Stadtverwaltung empfiehlt, vor einer Entscheidung genau zu prüfen, ob der Einbau eines Smart Meters im eigenen Fall überhaupt erforderlich ist.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, Werbeaussagen zu angeblich entfallenden Installationskosten oder günstigeren Stromtarifen kritisch zu hinterfragen. In einer Mitteilung vom 10. Juli 2026 heißt es:

 

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch auch die laufenden Kosten, die im Kleingedruckten aufgelistet sind, berücksichtigen."

 

Nach Angaben der Deutschen Messwesen GmbH kostet der Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr.

 

Zum Vergleich: Bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber – beispielsweise den örtlichen Stadtwerken – gilt für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch bis 20.000 Kilowattstunden derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr.

 

Wichtiger Hinweis

Die Deutsche Messwesen GmbH ist kein grundzuständiger oder gesetzlich zuständiger Messstellenbetreiber, sondern ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Der grundzuständige Messstellenbetreiber für das Stromnetz in Calau ist die MITNETZ STROM (Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH). Bürgerinnen und Bürger sind nicht verpflichtet, Kontakt mit der Deutschen Messwesen GmbH aufzunehmen oder deren Angebot anzunehmen. Lassen Sie sich auch nicht unter Zeitdruck setzen oder zu einer schnellen Terminvereinbarung drängen. Bei Unsicherheiten empfiehlt die Stadtverwaltung, sich zunächst beim zuständigen Netz- oder Messstellenbetreiber oder bei einer Verbraucherberatungsstelle zu informieren.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Calau
Do, 30. Juli 2026

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