Bekanntmachung von Fundsachen
Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.
Lfd. Beschreibung Datum Ablieferung/ Meldefrist
Nr. der Fundsache Anzeige
31/16 Citroen-Autoschlüssel 27.09.16 26.03.17
32/16 5 Schlüssel am Ring 01.11.16 30.05.17
33/16 1 Sicherheitsschlüssel 08.11.16 07.05.17
02/17 Blutzuckermessgerät 24.01.17 24.07.17
03/17 Kinderfahrrad, weiß, Mifa, 27.11.16 03.08.17
04/17 Klapprad, Mifa 01.12.17 03.08.17
05/17 Damenfahrrad, weiß, Citycruiser 23.01.17 03.08.17
07/17 Fahrradschlüssel, markant 21.02.17 21.08.17
Der/die Eigentümer/In wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Beyer
Fundbüro
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