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Witzerundweg, Foto: Stadt Calau
Blick von der Stadtkirche, Foto: Matthias Nerenz
Wallgarten mit Dunkelsburg, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
Blick in die Cottbuser Straße, Foto: Stadt Calau
Marktplatz, Foto: Stadt Calau
Gutskapelle Reuden, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
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Wappen

Wappen der Stadt Calau*

 

Die Annahme des Stadtwappens gehört mit Sicherheit in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts. Die frühesten datierten Siegel entstammen dem 15. Jahrhundert. Das Wappenbild auf ihnen stellt eine mit drei Zinnen gekrönte, gequaderte Stadtmauer mit offenem Tor dar, zu dessen beiden Seiten zwei runde, mit Umgang und Spitzdach versehene Türme die Mauer überragen (höchstwahrscheinlich das Abbild des Cottbuser Tores, das 1574 noch zwei Türme hatte), zwischen ihnen schwebt der ileburgische Wappenschild. Die Form des Wappens war alte Überlieferung, nicht so die Farbe. Fallgatter in den Toren hatten keine heraldische Bedeutung. Für die farbige Wiedergabe des Wappens wurden die richtigen ileburgischen Farben gewählt, die vom Stadtparlament bestätigt wurden: der schwarze Löwe in Gold und drei silberne Sterne in Blau. So zeigt das Wappen der Stadt Calau heute auf silbernem Grund zwei runde, rotbraune Türme mit Fensteröffnungen, Zinnenumgängen, blauen Spitzdächern und goldenen Turmknöpfen. Sie stehen auf einer zinnenbewährten rotbraunen Quadermauer, in deren Mitte sich ein mit einem geöffneten, goldenen Fallgatter versehenes Tor befindet. Zwischen den Türmen schwebt ein waagerecht geteilter Schild, dessen obere Hälfte einen nach rechts gewandten, aufrecht stehenden schwarzen halben Löwen auf goldenem Grund enthält. Die untere Hälfte zeigt drei sechsspitzige silberne Sterne auf blauem Grund.

 

* Nutzung des Stadtwappens

Dieses Wappen ist Hoheitszeichen der Stadt und daher geschützt.

Die Stadt Calau ist Inhaber des Nutzungsrechts. Die Nutzung von Wappen oder Flagge durch Dritte ohne Erlaubnis ist nach § 31 UrhG unzulässig. Eine Nutzung des Stadtwappens durch Dritte ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich.. Gegen unbefugte Benutzung kann mit Beseitigungs- Unterlassungs- oder Schadensersatzklage vorgegangen werden. Für alle Arten der Wiedergabe bzw. Vervielfältigung sind die Reinzeichnungen zu verwenden. Jede Änderung, weder im Original noch bei der Reproduktion sowie jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, sind unzulässig.

Das Stadtwappen darf von Dritten nur in einer Weise verwendet werden, die den nichtamtlichen Charakter erkennen lässt. Die Nutzung des Stadtwappens ist also möglich, solange bei der Verwendung nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei dem Dienst, Druckwerk, Medium (Internetseiten etc.) oder Produkt um eine offizielle (hoheitliche) Sache der Stadt Calau. Es darf in dem jeweiligen Zusammenhang nicht der Anschein entstehen, dass die Verwendung in amtlicher Funktion erfolgt. 

Ein Textzusatz "Stadt Calau" ist nicht erlaubt. Der Name Calau darf hinzugefügt werden.

Das Stadtwappen darf nicht missbräuchlich verwendet werden (z.B. im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, die dem Ansehen oder den Interessen der Stadt Calau schaden oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten).

Die kommerzielle Nutzung des Stadtwappens ist der Stadt Calau unter Angabe des konkreten Verwendungszweckes vorab anzuzeigen. Es darf ausschließlich mit Genehmigung der Stadt Calau verwendet werden. Die Genehmigung zur Verwendung durch Dritte ist beim Haupt- und Ordnungsamt zu beantragen.

 

 

 

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