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Wallgarten mit Dunkelsburg, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
Blick in die Cottbuser Straße, Foto: Stadt Calau
Marktplatz, Foto: Stadt Calau
Gutskapelle Reuden, Foto: Stadt Calau / Jan Hornhauer
     +++   18.08.2022 Chorkonzert mit COLLEGIUM PEDALE CANTORUM  +++     
     +++   19.08.2022 bis 21.08.2022 Calauer Stadtfest  +++     
     +++   20.08.2022 Kirchturmführung zum Stadtfest  +++     
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     +++   20.08.2022 Flugshow auf dem Adler- und Jagdfalkenhof Werchow  +++     
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Hundesteuer, abmelden

Kurzinformationen

Eine Abmeldung des Hundes bei der bisher zuständigen Behörde muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
  • Hund ist verstorben (tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)
  • Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
  • Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)

Ebenfalls muss bei einer Abmeldung die Hundesteuermarke zurückgegeben werden. Wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung des Hundes in vielen Fällen schriftlich, bei manchen Gemeinden auch telefonisch und online vorgenommen werden. Allerdings sind bei der telefonischen und der Online-Abmeldung die Hundemarke und, falls vorhanden, auch die mit der Abmeldung verbundenen Bescheinigungen schriftlich nachzureichen.

Beschreibung

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.

Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.

Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten. Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben. Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.

Rechtsgrundlagen

  • Hundesteuer

  • (Hundesteuersatzung der Gemeinde)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Vollmacht und Personalausweis
  • Hundesteuermarke
  • Anschrift des neuen Hundehalters

  • Download Hundesteuer - Abmeldung
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Kosten

keine

Formulare

i
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