Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Vollstreckung
Kurzinformationen
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
17.07.2025 - Uhr
19.07.2025
19.07.2025 - Uhr
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
Vollstreckbarkeit ist gegeben,
Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.