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Brandsicherheit


Beschreibung

Durch Brände können Schäden von erschreckend großem Ausmaß entstehen, obwohl die Ursache oft nur eine Kleinigkeit war. Brände sind kein unabwendbares Schicksal. Ihre Entstehung kann weitgehend verhindert und ihre Auswirkungen können spürbar verringert werden. Der Brandschutz gliedert sich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Unter vorbeugendem Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die

  • eine Entstehung von Bränden verhütet,
  • eine Brandausbreitung verhindert,
  • die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und
  • die Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereitet.

Mittel zur Brandverhütung sind vor allem die Auseinanderhaltung von Zündenergien und zündfähigen Stoffen sowie die Sorgfalt der Menschen beim Umgang mit Zündgefahren. Ist aber ein Brand entstanden, so muss durch vorbeugende Maßnahmen, insbesondere durch bauliche Brandschutzmaßnahmen, verhindert werden, dass sich der Brand ausbreiten kann. Für die Brandbekämpfung und Rettung durch den abwehrenden Brandschutz müssen vorbeugend auch die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen vorbereitend die für Lösch- und Rettungsmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden Hierzu gehören insbesondere die Einrichtungen zum Melden und Alarmieren, zum Löschen und für den Rauchabzug. Wichtig sind auch vorbereitende Maßnahmen, die das Verhalten im Brandfall regeln. Sie sind erforderlich, damit bei einem Brand die Lösch- und Rettungsarbeiten schnell und zielgerichtet durchgeführt werden können.


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG)
  • Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Krankenhäuser und Pflegeheime im Land Brandenburg (Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung- BbgKPBauV)
  • Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Camping- und Wochenendhausplätze im Land Brandenburg (Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung- BbgCWPV)
  • Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg (Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung- BbgVStättV)
  • Verordnung über die Bildung von Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg (Regionalleitstellenverordnung- RLSV)
  • Verordnung über die Anerkennung von Prüfingenieuren und über die bautechnischen Prüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung- BbgBauPrüfV)
  • Verordnung über die Organisation und Durchführung der Brandschau (Brandschauverordnung- BrSchV)


Ansprechpartner


Thomas Schäl
Seestr. 28

Telefon (035753) 69-2033

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