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Information für Geflügelhalter zur Newcastle Disease

Die so genannte Newcastle Disease (ND) befällt neben Wildgeflügel auch Hausgeflügel. (Bild vergrößern)

Die Newcastle Disease (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Wildvögeln und Geflügel wie Hühnern, Puten und Tauben. Sie wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierte Gegenstände sowie über die Luft übertragen.

Typische Symptome sind Atemnot, Durchfall, verminderte Legeleistung, Appetitlosigkeit sowie nervöse Störungen wie Zittern oder Lähmungen. Die Krankheit kann zu hohen Tierverlusten führen. Wird ein Fall festgestellt, müssen zum Schutz anderer Bestände alle Tiere des betroffenen Betriebs tierschutzgerecht getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

 

In den vergangenen Wochen wurden Fälle der Newcastle Disease in den benachbarten Landkreisen Dahme-Spreewald und Spree-Neiße festgestellt. Aktuell wurde das Newcastle-Disease-Virus in einem Geflügelbetrieb mit ca. 84.000 Tieren in Zeesen (LDS) bestätigt. Die zuständigen Veterinärbehörden haben umfangreiche Tierseuchenmaßnahmen eingeleitet und Schutz- sowie Überwachungszonen eingerichtet. 

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) ist derzeit kein Fall der Newcastle Disease bekannt. Die Veterinärbehörde beobachtet die Situation jedoch aufmerksam und bittet Geflügelhalterinnen und -halter um erhöhte Wachsamkeit und Einhaltung von Schutzmaßnahmen:

 

Wichtig für alle Geflügelhalter:

 

  • Eierschalen dürfen nicht verfüttert werden, da das Virus auf den Schalen haften und so in den Bestand eingetragen werden kann.

  • Zum Schutz der Bestände besteht in Deutschland eine Impfpflicht für Hühner und Puten. Geflügelhalter sollten ihre Tiere regelmäßig impfen lassen.

  • Achten Sie auf strenge Hygienemaßnahmen, zum Beispiel saubere Ställe, getrennte Kleidung und Schuhwerk im Stall und Außenbereich sowie keinen Kontakt zu fremdem Geflügel.

 

Durch konsequente Impfung, Hygiene und Aufmerksamkeit können Geflügelhalter dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Bei Verdacht auf Newcastle Disease muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden, da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Calau
Di, 17. März 2026

Bild zur Meldung

Die so genannte Newcastle Disease (ND) befällt neben Wildgeflügel auch Hausgeflügel.

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